Norm: JN §47JN §109JN §113aJWG §17 Abs1
Rechtssatz: Für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit kommt der Wohnsitz der Mutter in jenem Zeitpunkt in Betracht, in welchem das Vormundschaftsgericht erstmals in Anspruch genommen wird. Entscheidungstexte 5 Nd 191/63 Entscheidungstext OGH 21.11.1963 5 Nd 191/63 European Case Law Identif... mehr lesen...