Entscheidungen zu § 14 JWG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1959/11/4 2Ob548/59

Norm: ABGB §181aAußStrG §9 B1JWG §14JWG §17JWG §24
Rechtssatz: Die Bezirksverwaltungsbehörde ist an einem Verfahren zur Entscheidung über die Bestätigung und pflegschaftsbehördliche Genehmigung eines vom ehelichen Vater des Wahlkindes mit dem Wahlvater geschlossenen Adoptionsvertrages nicht beteiligt; sie hat auch kein Rekursrecht. Entscheidungstexte 2 Ob 548/59 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.11.1959

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