Entscheidungen zu § 6 Abs. 4 IESG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 1998/5/18 8ObS412/97i

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Entscheidung | OGH | 18.05.1998

RS OGH 1998/5/18 8ObS412/97i

Norm: IESG §1 Abs2 Z4IESG §6 Abs4IESG §8 Abs1
Rechtssatz: Die Verwaltungsbehörde ist an eine rechtskräftige gerichtliche Kostenentscheidung insoweit nicht gebunden, als sie selbständig die Notwendigkeit der Anrufung des Gerichts prüfen kann. Kosten einer Mahnklage gegen den Dienstgeber sind dann nicht im Sinne des § 1 Abs 2 Z 4 IESG gesichert, wenn gleichzeitig mit Einbringung der Mahnklage ein Antrag auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.05.1998

TE OGH 1990/6/13 9ObS8/90

Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Rekurswerbers noch folgendes zu erwidern: Gemäß § 7 Abs. 1 IESG ist das Arbeitsamt bei der Beurteilung des Vorliegens eines gesicherten Anspruches an die hierüber ergangenen gerichtlichen Entscheidungen gebunden (vgl. auch §§ 38, 69 Abs. 1 lit. c AVG). Weiters hat das Arbeitsam... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.06.1990

RS OGH 1990/6/13 9ObS8/90

Norm: IESG §6 Abs4IESG §6 Abs5IESG §7 Abs1KO §46 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Erklärung des Masseverwalters zu Masseforderungen des Arbeitnehmers bindet das Arbeitsamt bei Prüfung ihrer Richtigkeit nicht; auch an einen gerichtlichen Vergleich ist das Arbeitsamt nicht gebunden. Entscheidungstexte 9 ObS 8/90 Entscheidungstext OGH 13.06.1990 9 ObS 8/90 Veröff: EvBl 1991/6 S 18 = W... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1990

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