Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 2. 1989 bis 14. 2. 2009 bei der Gemeinschuldnerin bzw deren Rechtsvorgängerin als Angestellter beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis fand der Kollektivvertrag für Handelsangestellte Anwendung. Nach Art XIV leg cit wird dem Angestellten für langjährige Dienste nach einer Beschäftigung im gleichen Betrieb von 20 Jahren mindestens ein Brutto-Monatsgehalt als einmalige Anerkennungszahlung gewährt. Dieser Anspruch des Klägers wurde am 31. 1. 2... mehr lesen...
Norm: IESG §3b Z4
Rechtssatz: Die im Sicherungszeitraum einer Insolvenz entstandene Masseforderung auf Abfertigung unter auflösend bedingtem Verzicht im Rahmen einer "Aussetzungsvereinbarung" ist in einer weiteren Insolvenz des Arbeitgebers nach Eintritt der Bedingung (keine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers) nicht als Konkursforderung gesichert. Entscheidungstexte 8 ObS 111/02k En... mehr lesen...
Norm: IESG §3b Z4
Rechtssatz: Die im Sicherungszeitraum einer Insolvenz entstandene Masseforderung auf Abfertigung unter auflösend bedingtem Verzicht im Rahmen einer "Aussetzungsvereinbarung" ist in einer weiteren Insolvenz des Arbeitgebers nach Eintritt der Bedingung (keine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers) nicht als Konkursforderung gesichert. Entscheidungstexte 8 ObS 111/02k En... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2IESG §3bKO §25
Rechtssatz: Mit diesen Bestimmungen sollte offensichtlich vom Gesetzgeber das Wechselspiel zwischen Entgeltsicherung und der Entscheidung über die Unternehmensfortführung dahin gelöst werden, dass einerseits die Unternehmensfortführung nicht behindert wird, andererseits aber auch das Risiko einer erfolglosen Unternehmensfortführung nicht auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds überwälzt werden soll (so schon 8 ObS ... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs4IESG §3bKO §25
Rechtssatz: Wurde vorerst in der Berichtstagsatzung ein Beschluss auf Fortführung des Unternehmens auf einstweilen unbestimmte Zeit beschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt aber ein Beschluss auf Schließung des Unternehmens gefasst, ist binnen Monatsfrist ab Schließungsbeschluss eine Kündigung durch den Masseverwalter nach § 25 KO zulässig und sind Forderungen aus der Beendigung der ordnungsgemäß nach dieser Be... mehr lesen...