Norm: IESG §3a Abs4
Rechtssatz: Sonderzahlungen und bestrittene Ansprüche, die nach Berichtstagsatzung, aber vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstehen, sind im laufenden Insolvenzverfahren nur im Fall der Masseunzulänglichkeit im Sinne des § 3a Abs 4 IESG gesichert. Sind sie wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen in diesem Verfahren nicht gesichert, führt auch eine spätere weitere Insolvenz des Schuldners nicht zu einer Sic... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs4IESG §3bKO §25
Rechtssatz: Wurde vorerst in der Berichtstagsatzung ein Beschluss auf Fortführung des Unternehmens auf einstweilen unbestimmte Zeit beschlossen, zu einem späteren Zeitpunkt aber ein Beschluss auf Schließung des Unternehmens gefasst, ist binnen Monatsfrist ab Schließungsbeschluss eine Kündigung durch den Masseverwalter nach § 25 KO zulässig und sind Forderungen aus der Beendigung der ordnungsgemäß nach dieser Be... mehr lesen...
Norm: IESG §3a Abs2 Z5IESG §3a Abs4
Rechtssatz: Unter "laufendem Entgelt" iS des § 3a IESG ist auch der durch die Arbeitsleistung laufend entstehende Anspruch auf Aufwandersatz zu verstehen, sodass die in § 3a Abs 2 Z 5 und Abs 4 normierte Ausfallhaftung auch für derartige Arbeitnehmeransprüche besteht (hier: Reisekosten). Entscheidungstexte 8 ObS 293/00x Entscheidungstext OGH 15.02... mehr lesen...