Begründung: Mit Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch vom 7. März 1997 wurde zu 13 S 74/97f über das Vermögen der R***** GmbH & Co mit Sitz in H***** das Konkursverfahren eröffnet. Der Kläger machte im Konkurs unter anderem einen Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG 1993 von S 1,598.656 als Konkursforderung geltend. Eine Feststellung dieser Forderung erfolgte nicht; es ist insoweit auch kein Prüfungsprozess anhängig gemacht worden. Mit Beschluss des Landesgerichtes Feldki... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes Feldkirch vom 7. März 1997 wurde zu 13 S 94/97f über das Vermögen der Firma R***** GmbH & Co mit Sitz in H***** das Konkursverfahren eröffnet. Der Kläger machte im Konkurs unter anderem einen Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG 1993 von S 1,598.656 als Konkursforderung geltend. Eine Feststellung dieser Forderung erfolgte nicht; es ist insoweit auch kein Prüfungsprozeß anhängig gemacht worden. Mit Beschluß des Landesgerichtes Fel... mehr lesen...