Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 21.08.2018 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf bescheidmäßige Absprache über seine "dauerhafte Nichteignung aus milmed Gründen" und führte darin aus, er sei am 24.07.2018 beim SanZ Ost im Zuge einer geplanten Eignungsprüfung für einen Auslandseinsatz mitgeteilt worden, dass er gar nicht vor Ort sein sollte, da er aufgrund einer im Jänner 2017 stattgefundene Untersuchung auf Dauer nicht geeignet sei. Er sei somit z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) leistete im verfahrensgegenständlichen Zeitraum einen Auslandseinsatzpräsenzdienst ab. Er trat diesen am 07.05.2012 an, wurde am 13.05.2012 zur UNTSO [Organisation der Vereinten Nationen zur Überwachung des Waffenstillstandes] entsandt und war als österreichischer Militärbeobachter/Verbindungsoffizier in Syrien eingesetzt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) leistete im verfahrensg... mehr lesen...