Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren XXXX des Bezirksgerichtes XXXX (im Folgenden: BG) betreffend eine Oppositionsklage nach § 35 Exekutionsordnung (EO) standen die beiden beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden: bP) als klagende Parteien zwei beklagten Parteien gegenüber. Die bP brachten durch ihren Rechtsvertreter mit Schriftsatz vom 06.12.2016 im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs gegen das Urteil des BG vom 04.11.... mehr lesen...