Der Schuldspruch des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 31 03 2006, Zl 300-10465-2005, lautet wie folgt: ?Sie haben als Gewerbeinhaber in *** und somit als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer *** den LKW der Marke VOLVO F 10/IC-320, blau, pol Kennzeichen: ***, welcher mit der Ladebordwand Interhydraulik SLSS 1500, Bauj: 1988, Plattformabmessung 2470 mm x 1500 mm, und dem Ladebordwand Oberteil (ca 2470 mm x 1050 mm) welches mittels Gasdruckfedern nach oben geklappt... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Berufungswerber bereits von der Staatsanwaltschaft verfolgt wurde, über ihn diversionelle Maßnahmen nach § 90f StPO verhängt wurden und der Unrechts- und Schuldgehalt des § 130 Abs 1 Z 16 ASchG vollständig vom § 88 StGB umfasst ist, läge bei Verhängung einer Verwaltungsstrafe gemäß § 130 Abs 1 Z 16 ASchG eine unzulässige Doppelbestrafung vor. Schlagworte Unzulässige Doppelbestrafung, diversionelle Maßnahmen, Staatsanwaltschaft mehr lesen...