Entscheidungen zu § 7 Abs. 1 GlBG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2008/9/2 8ObA59/08x

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Entscheidung | OGH | 02.09.2008

RS OGH 2008/9/2 8ObA59/08x

Norm: GlBG §7 Abs1GlBG §7 Abs2
Rechtssatz: Die von der Judikatur herausgearbeiteten Kriterien zur Bemessung des Ersatzanspruchs bei sexueller Belästigung können grundsätzlich auch bei der geschlechtsbezogenen Belästigung angewendet werden. Entscheidungstexte 8 ObA 59/08x Entscheidungstext OGH 02.09.2008 8 ObA 59/08x Bem: Hier war noch das GlBG in der Fassung vor der am 1.8.200... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.09.2008

RS OGH 2008/9/2 8ObA59/08x

Norm: GlBG §7 Abs1GlBG §7 Abs2
Rechtssatz: Die sexuelle Belästigung stellt nur einen Spezialfall der geschlechtsbezogenen Belästigung dar. Wesentliches Unterscheidungskriterium ist das der „sexuellen Sphäre zugehörige Verhalten", das bei der geschlechtsbezogenen Belästigung nicht vorliegt. Während unter sexuellem Verhalten jene Verhaltensweisen zu verstehen sind, die auf den körperlich sexuellen Bereich abzielen, sind unter geschlechtsbezogenem... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.09.2008

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