Entscheidungsgründe: Die Klägerin, der mittlerweile ein Sachwalter beigegeben wurde, ist bei der A***** GmbH, die sich dem Betrieb von Sozialprojekten widmet, als Reinigungskraft beschäftigt. Der Beklagte war ebenfalls bei dieser GmbH beschäftigt, zuletzt als Stellvertreter des Leiters für Transport und Verkauf. Er war gegenüber der Klägerin in Teilbereichen ihrer Arbeit weisungsbefugt. Der Beklagte sprach mit der Klägerin durchwegs in einem rauen und harten Umgangston. Etwa ab Her... mehr lesen...
Norm: GlBG §7 Abs1GlBG §7 Abs2
Rechtssatz: Die von der Judikatur herausgearbeiteten Kriterien zur Bemessung des Ersatzanspruchs bei sexueller Belästigung können grundsätzlich auch bei der geschlechtsbezogenen Belästigung angewendet werden. Entscheidungstexte 8 ObA 59/08x Entscheidungstext OGH 02.09.2008 8 ObA 59/08x Bem: Hier war noch das GlBG in der Fassung vor der am 1.8.200... mehr lesen...
Norm: GlBG §7 Abs1GlBG §7 Abs2
Rechtssatz: Die sexuelle Belästigung stellt nur einen Spezialfall der geschlechtsbezogenen Belästigung dar. Wesentliches Unterscheidungskriterium ist das der „sexuellen Sphäre zugehörige Verhalten", das bei der geschlechtsbezogenen Belästigung nicht vorliegt. Während unter sexuellem Verhalten jene Verhaltensweisen zu verstehen sind, die auf den körperlich sexuellen Bereich abzielen, sind unter geschlechtsbezogenem... mehr lesen...