Entscheidungsgründe: Ende Juni 2002 oder Anfang Juli 2002 wurde die damals siebenjährige Klägerin von zwei zehnjährigen Nachbarskindern in einen Keller gelockt. Eines der Kinder versuchte, sein Glied in die Scheide der Klägerin zu stecken. Die Klägerin erzählte diesen Vorfall, bevor sie ihn ihrer Mutter mitteilte, dem Beklagten, dem damaligen Freund der Mutter, als sie mit ihm allein in der Wohnung war. Der Beklagte hat die Situation und seine Funktion als Erziehender ausgenützt un... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, sowie den Hofrat Dr. Spenling, die Hofrätin Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Robert Maggale als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Michaela H*****, vertreten durch Held, Berdnik, Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH in Graz, gegen die beklagte Partei Mete ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 B1ABGB §1325 E1ABGB §1328GleichbehandlungsG §2anöGlBG §6GlBG §7GlBG §12 Abs11StPO §369
Rechtssatz: Ein sexueller Missbrauch, der physische oder schwere psychische Schäden verursachte, ist als Körperverletzung im Sinne des § 1325 ABGB anzunehmen, sodass in einem solchen Fall bereits vor der Novellierung des § 1328 ABGB durch das Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie (GeSchG) Schmerzengeld gebührte. ... mehr lesen...