IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Gindl über die Beschwerde der Anwältin für die Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen, Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich, vertreten durch Mag.a D., gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 3. Bezirk vom 29.09.2015, Zahl: MBA 03 - S 30084/15, mit welchem 1.) gemäß § 37 Abs. 1 leg. cit. v... mehr lesen...