Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hält die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte
Begründung: des angefochtenen Urteiles im Ergebnis für zutreffend. Die Wiedergabe des Parteienvorbringens und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes ist daher nicht erforderlich, es genügt vielmehr eine kurze
Begründung: (§ 500 a zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hält die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhältig, erachtet hi... mehr lesen...
Norm: GlBG §2 Abs1 b GlBG §2 a Abs7 GlBG § 2 heute GlBG § 2 gültig ab 01.11.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2023 GlBG § 2 gültig von 01.07.2004 bis 31.10.2023 GlBG § 2 heute ... mehr lesen...