Norm: CIM §1 Art9 Abs3 EVO §6 Abs5 EVO § 6 gültig von 01.01.2001 bis 26.10.2003 EVO § 6 gültig von 01.07.1999 bis 31.12.2000
Rechtssatz:
Die Frage des Inkrafttretens von Erhöhungen internationaler Tarife ist ausschließlich nach den Bestimmungen des § 1 Art 9 Abs 3 IÜG (und nicht nach ... mehr lesen...