Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Kurzbezeichnung: Sozialministeriumservice; in der Folge belangte Behörde genannt) hat dem Beschwerdeführer am 26.03.2019 einen unbefristeten Behindertenpass ausgestellt und einen Grad der Behinderung in Höhe von 50 vH eingetragen. Dieser Entscheidung wurden die medizinischen Sachverständigengutachten Dris. XXXX , Facharzt für HNO-Erkrankungen basierend auf der Aktenlage vom 20.02.2019 un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Kurzbezeichnung: Sozialministeriumservice; in der Folge belangte Behörde genannt) hat dem Beschwerdeführer am 06.12.2016 einen unbefristeten Behindertenpass ausgestellt und einen Grad der Behinderung in Höhe von 60 vH eingetragen. Dieser Entscheidung wurde das medizinische Sachverständigengutachten Dris. XXXX , Facharzt für Orthopädie, basierend auf der persönlichen Untersuchung des Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Dem Beschwerdeführer wurde zuletzt mit Wirksamkeit ab 21.03.2019 ein zunächst bis 30.04.2020 befristet gewesener Behindertenpass ausgestellt. Im Behindertenpass wurde basierend auf einem medizinischen Sachverständigengutachten vom 03.06.2019 ein Grad der Behinderung in Höhe vom 50 v.H. ausgewiesen, dies aufgrund des damals festgestellten führenden Leidens 1. „Mammakarzinom links 9/2019“, welches der Position 13.01.03 der Einschätzungsverordnung... mehr lesen...