Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer stellte am 9.12.2016 einen Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses sowie auf Vornahme der Zusatzeintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel. 1.2. Am 21.2.2017 versendete das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle Wien (in der Folge: belangte Behörde) den am 17.2.2017 ausgestellten Behindertenpass, in welchem ein Grad der Behinder... mehr lesen...