Entscheidungen zu § 6 Abs. 1 KJBG

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE UVS Steiermark 2002/08/09 30.12-45/2002

Laut Straferkenntnis hat der Beschuldigte folgende Tat zu verantworten: 1. Übertretung Sie haben es als verantwortlich Beauftragter und daher als gem. § 9 Abs 1 VStG Beauftragter der Fa. L M- Dges.m.b.H mit Standort in BM zu verantworten, dass wie anlässlich einer am 2.11.2000 durchgeführten Erhebung durch das Arbeitsinspektionsorgan, Hr. Ing. C, festgestellt wurde, dass am 6.10.2000 zwischen 7.00 und 8.00 Uhr der Schlosserlehrling M E Stahlbauteile auf eine Palette mit dem Hallenkran zu s... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 09.08.2002

RS UVS Steiermark 2002/08/09 30.12-45/2002

Rechtssatz: Zu den verbotenen Arbeitsmitteln und Arbeiten im Sinne des § 6 Abs 1 KJBG-VO gehört nach dessen Z 21 das Bedienen von Hebezeugen. Erlaubt ist die Bedienung von Ladehilfen (Ladebagger, Ladekranen mit einer Tragfähigkeit von nicht mehr als 5 t, etc) die mit einem Kraftfahrzeug fest verbunden sind, durch Jugendliche, die zu Berufskraftfahrern ausgebildet werden, nach 24 Monaten Ausbildung unter Aufsicht; "für alle sonstigen Jugendlichen nach 24 Monaten Ausbildung unter Aufsicht, w... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 09.08.2002

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