Begründung: Der Antragsteller begehrt die aus dem
Spruch: ersichtliche Feststellung und brachte zur
Begründung: vor: Strittig sei die Auslegung des Wortes "wöchentlich" in § 19 Abs 3 Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG). Zu Unrecht vertrete die Antragsgegnerin den Standpunkt, der in der zitierten Gesetzesstelle getroffenen Anordnung werde nur dann Rechnung getragen, wenn die wöchentliche Freizeit von zwei zusammenhängenden Kalendertagen innerhalb einer Kalender... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2 KJBG §19 Abs3 ASGG § 54 heute ASGG § 54 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 54 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.1994 KJBG § 19 heute ... mehr lesen...