Entscheidungen zu § 14 Abs. 2 KJBG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/17 95/02/0248

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. April 1995 wurde der Beschwerdeführer als ein gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der J-AG mit einem näher angeführten Sitz in Wien als Arbeitgeberin für schuldig befunden, er habe es zu verantworten, daß durch diese Gesellschaft in ihrer weiteren Betriebsstätte im Standort Knittelfeld mehrere Verstöße gegen das KJBG begangen worden seien und zwar zu 1) nach § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.11.1995

RS Vwgh 1995/11/17 95/02/0248

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §10;KJBG 1987 §11;KJBG 1987 §14 Abs2;KJBG 1987 §30; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/04 91/19/0093 4 Stammrechtssatz Daß Abschnitt 3 des KJBG 1987 den Titel "Schutzvorschriften für Jugendliche" trägt, ist kein tauglicher Grund, in § 14 Abs 2 KJBG 1987 eine Übertretungsnorm hinsichtlich des Überstundenzuschlages zu sehen, weil - abgesehen von der F... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/29 93/02/0107

An den Beschwerdeführer wurde im Instanzenzug ein Bescheid der belangten Behörde vom 26. März 1993 gerichtet, dessen Spruch: im wesentlichen wie folgt lautet: Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der als Arbeitgeberin und Lehrberechtigte der Jugendlichen Christine W. fungierenden N.-Ges.m.b.H., etabliert in Wien ..., zu verantworten, daß diese Gesellschaft, welche in der Zeit vom 15.7.1991 bis zum 17.2.1992 ein aufrec... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.09.1993

RS Vwgh 1993/9/29 93/02/0107

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ABGB §1151;ABGB §1152;KJBG 1987 §14 Abs1;KJBG 1987 §14 Abs2;KJBG 1987 §30;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/04 91/19/0093 2 Stammrechtssatz Eine bestimmte Verhaltenspflicht wird dem Normadressaten durch § 14 Abs 2 KJBG 1987 nicht auferlegt. Die Verpflichtung zur Zahlung de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/4 91/19/0093

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 24. Jänner 1991 wurde die Beschwerdeführerin wegen vier Übertretungen des § 11 Abs. 1 KJBG (Punkt 1., 2., 7. und 8. des erstinstanzlichen Bescheides), wegen drei Übertretungen des § 14 KJBG (Punkt 3., 4. und 9. des erstinstanzlichen Bescheides), wegen zwei Übertretungen des § 15 Abs. 1 KJBG (Punkt 5. und 10. des erstinstanzlichen Bescheides) sowie wegen je einer Übertretung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.02.1993

RS Vwgh 1993/2/4 91/19/0093

Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §10;KJBG 1987 §11;KJBG 1987 §14 Abs2;KJBG 1987 §14;KJBG 1987 §30;
Rechtssatz: Daß Abschnitt 3 des KJBG 1987 den Titel "Schutzvorschriften für Jugendliche" trägt, ist kein tauglicher Grund, in § 14 Abs 2 KJBG 1987 eine Übertretungsnorm hinsichtlich des Überstundenzuschlages zu sehen, weil - abgesehen von der Formulierung dieser Gesetzesstelle - der durch Verwaltu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.02.1993

RS Vwgh 1993/2/4 91/19/0093

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein14/02 Gerichtsorganisation60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ASGG §1;KJBG 1987 §10;KJBG 1987 §11 Abs1;KJBG 1987 §11 Abs3;KJBG 1987 §14 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: § 14 Abs 2 KJBG 1987 dient nicht dem sich aus den §§ 10 ff KJBG 1987 ergebenden Schutzzweck dieser Normen, nämlich die Beschäftigung Jugendlicher nur innerhalb eines zeitlich begrenzten Rahmens zu sichern, sondern leg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.02.1993

RS Vwgh 1993/2/4 91/19/0093

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ABGB §1151;ABGB §1152;KJBG 1987 §14 Abs2;KJBG 1987 §30;VwRallg;
Rechtssatz: Eine bestimmte Verhaltenspflicht wird dem Normadressaten durch § 14 Abs 2 KJBG 1987 nicht auferlegt. Die Verpflichtung zur Zahlung des für Arbeitsleistungen gebührenden Entgeltes und dessen Fälligkeit ergeben sich aus de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.02.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/26 90/19/0042

Die Bezirkshauptmannschaft Judenburg richtete mit Datum 12. Februar 1988 an den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Wie eine am 18.02.1987 vom Arbeitsinspektorat Leoben durchgeführte Erhebung ergeben hat, haben Sie als verantwortlicher Lehrherr im Gasthaus S, V-Straße 1.) den Lehrling E, geb. 22.12.1969, beschäftigt und hatte die Genannte a) in der 2. (5. bis 11.01.1987), 3. (12. bis 18.01.1987), 4. (19. bis 25.1.1987), 5. (26. bis 31.01.1987 und 1. Februar... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.02.1990

RS Vwgh 1990/2/26 90/19/0042

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §11 Abs1;KJBG 1987 §14 Abs1;KJBG 1987 §14 Abs2;KJBG 1987 §16;KJBG 1987 §17 Abs1;KJBG 1987 §17 Abs2;KJBG 1987 §18;KJBG 1987 §19;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Wird die tägliche und wöchentliche zulässige Arbeitszeit überschritten und die Ruhezeiten nicht eingehalten, so sind die Strafen kumulativ zu verhängen. European... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.1990

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