Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 KJBG

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TE UVS Steiermark 1996/12/05 30.12-96/96

Die Bezirkshauptmannschaft Liezen - Politische Expositur Gröbming (die belangte Behörde) bestrafte laut dem angeführten Straferkenntnis den nunmehrigen Berufungswerber nach § 30 KJBG mit Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzarrest 6 Tage) und warf ihm die Verletzung des § 17 Abs 1 i.V.m. § 17 Abs 2 KJBG vor, da er als Arbeitgeber die Jugendliche Ilona K B, geb. am 19.5.1978, am 2.2., 3.2., 6.2. und 17.2.1996 im Barbetrieb "Die G" in Sch als Tänzerin beschäftigt habe, obwohl Jugendliche über 16... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 05.12.1996

RS UVS Steiermark 1996/12/05 30.12-96/96

Rechtssatz: Ein Dienstverhältnis nach § 1 Abs 1 KJBG liegt vor, wenn eine im Wege einer dritten Person entlohnte Jugendliche im Betrieb des Berufungswerbers (Kellerbar) zwischen 22.00 Uhr und 4.00 Uhr Tanzdarbietungen erbringt, die den Anweisungen des Berufungswerbers unterliegen, indem dieser die Musikstücke auswählt und diese einen maßgeblichen Einfluß auf Tempo und Rhythmus des Tanzes haben. So durfte die Jugendliche während dieser Zeit das Haus nicht verlassen, war beim Berufungswerber... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 05.12.1996

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