Index: 23/04 Exekutionsordnung23/05 Sonstiges Exekutionsrecht
Norm: EGEO Art9 Abs5;EO §294;Hofdekret Pfändung 1838;
Rechtssatz: Zufolge Art IX EGEO stehen die Vorschriften des Hofdekretes vom 21.8.1839, JGS Nr 291, über die Unzulässigkeit eines Verbotes oder einer gerichtlichen Pfändung auf noch nicht liquide und bei den öffentlichen Kassen noch nicht angewiesene Forderungen nach wie vor in Geltung (Hinweis E 10.1... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 26. März 1985 beantragte der Beschwerdeführer Einsicht in einen den Abgabepflichtigen WH betreffenden Akt des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg i. A. Grunderwerbsteuer. Der Beschwerdeführer begründete seinen Antrag damit, mit Beschluss des Bezirksgerichtes St. Gilgen vom 28. Februar 1985 sei ihm die Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten WH gegen die Republik Österreich (Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg) zustehen... mehr lesen...