Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 27.04.2015, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX, XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 20.04.2015 die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin, Akteneinsicht in den Vergabeakt sowie die Erlassun... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang 1.1 Am 21. Jänner 2015 beantragte die Bietergemeinschaft XXXXvertreten durch schwartz huber-medek & partner rechtsanwälte og, Stubenring 2, 1010 Wien, - Strichaufzählung die Akteneinsicht im weitest zulässigen Ausmaß, - Strichaufzählung die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung, - Strichaufzählung die Nichtigerklärung der kompletten, mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 9. Oktober 2014 zur Verfügung gestellten ... mehr lesen...