Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (Antragsgegnerin) beabsichtigt, für ihre Versicherten die als Sachleistung in häuslicher Pflege zur Verfügung zu stellende Trink- und Sondennahrung samt der dazu gehörigen Verabreichungstechnik (Infusionen, Spritzen ua) und eines Logistiksystem sowie begleitender Dienstleistungen (Entlassungsmanagement, Beratung, Schulung) zu beschaffen. 1. Vergabeverfahren Zu die... mehr lesen...