1.1. In einem am 25.4.2007 beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingelangten Schriftsatz stellte der Antragsteller den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach dem Vorarlberger Vergabenachprüfungsgesetz. In diesem brachte er im Wesentlichen vor, bei Angebotsöffnung am 12.3.2007 seien die einzelnen Angebote von Mag S durchgeblättert worden. Diese habe hinsichtlich des Angebotes der Firma B angemerkt, dass "hier noch einiges fehle, insbesondere das Angebot auf der letzt... mehr lesen...