Mit dem am 16.9.2008 eingelangten Schriftsatz hat die Antragstellerin, zunächst gestützt auf § 33 Abs. 1 WVRG 2007 die Feststellung begehrt, dass die von der Auftraggeberin beauftragten, näher dargestellten Nachrichtenagenturleistungen, durch Zuschlag in einem Verfahren ohne Verfahrensbeteiligung weiterer Unternehmer oder Unternehmerinnen direkt an einen Unternehmer oder eine Unternehmerin erfolgte und dies aufgrund der Bestimmungen des BVergG (2006) offenkundig unzulässig war, sowie dass ... mehr lesen...