Entscheidungen zu § 341 Abs. 1 BVergG 2006

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2008/6/11 7Ob56/08y

Norm: BVergG 2006 §338BVergG 2006 §341 Abs1
Rechtssatz: Für Schadenersatzklagen für frustrierte Kosten für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ist der mit der Ausübung der allgemeinen Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen betraute Gerichtshof ausschließlich zuständig, in dessen Sprengel der Auftraggeber seinen Sitz hat. Entscheidungstexte 7 Ob 56/08y Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.2008

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