1. Aus den Feststellungen des angefochtenen Bescheids ergibt sich folgender, unstrittiger Sachverhalt: 1.1. Die Beschwerdeführerin schloss am 14. November 2011 gemeinsam mit drei weiteren Sozialversicherungsträgern als Auftraggeber nach vorangegangener europaweiter Ausschreibung eine "Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arzneimitteln" mit der H. AG. Gegenstand dieser für die Dauer von drei Jahren abgeschlossenen Rahmenvereinbarung war die Belieferung von österreichweit... mehr lesen...