Entscheidungen zu § 333 Abs. 2 BVergG 2006

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2014/9/1 W134 2009496-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Mit Schreiben vom XXXX brachte die XXXX (in der Folge kurz: Rechtsvertreter) namens des XXXX im Rahmen des zur XXXX anhängigen Verfahrens einen Schriftsatz ein, der eine Stellungnahme, Urkundenvorlage und Mitteilung umfasst. In der Stellungnahme ist unter II. (Verfahrensmangel) ausgeführt, dass Zweifel an der Unbefangenheit des vorsitzenden Richters bestünden. Konkret wird die Vorg... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 01.09.2014

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