Zur Vorgeschichte wird gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf das hg. Erkenntnis vom 22. November 2011, Zl. 2011/04/0143, und dessen Entscheidungsgründe: verwiesen. Mit dem dort angefochtenen Bescheid wurde ein Feststellungsantrag der Beschwerdeführerin nach § 32 Abs. 4 Salzburger Vergabekontrollgesetz 2007, LGBl. Nr. 28 idF LGBl. Nr. 24/2009 (S.VKG) als verspätet zurückgewiesen (die gegen diesen Bescheid gerichtete Beschwerde wurde mit dem obzitierten hg. Erkenntnis als unbegründet abgewiesen). I... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 2005, Zlen. 2005/04/0072, 0095, (im Folgenden: Vorerkenntnis) verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde ein Bescheid der belangten Behörde, mit dem die Zuschlagsentscheidung der nunmehr mitbeteiligten Auftraggeberin für nichtig erklärt worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Mit dem im fortgesetzten Verfahren ergangenen Bescheid des Bundesvergabeamtes vom 4. August 2006 wurde - soweit beschwer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: AVG §56;BVergG 2002 §168 Abs2;BVergG 2002 §175 Abs1;BVergG 2006 §331 Abs4;BVergG 2006 §332 Abs2;VwGG §42 Abs3;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin hat den nach § 175 Abs. 1 BVergG 2002 für eine Fortführung des Verfahrens als Feststellungsverfahren erforderlichen Antrag nicht gestellt, obwohl sie davon ausgehen musste, d... mehr lesen...