Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 6. März 2014 nach Ende der Amtsstunden, beim Bundesverwaltungsgericht daher am 7. März 2014 eingelangt, beantragte die XXXX, vertreten durch Dr. Rainer Kurbos, Rechtsanwalt, XXXX, "das Bundesverwaltungsgericht möge a) die Entscheidung, das Angebot der ASt auszuscheiden und b) die Zuschlagsentscheidung je BIG Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. im Vergabeverfahren zur Vergabe des Bauauftrages Projekt TU Graz - BMT Gebä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 13.03.2014 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 07.03.2014 zugunsten der XXXX. Bei der präsumtiven Zuschlagsempfängerin handle es sich um eine sog. "GmbH light", die über keine Betriebsausstattung verfügen würde. Auffallend sei weiters, dass die präsumtive Zuschlagsempfänger... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 10. März 2014 brachte die Bietergemeinschaft bestehend aus XXXX zum Vergabeverfahren "A11 Karawankenautobahn Karawankentunnel 2. Röhre - Baugrund" der XXXX (im Weiteren: Auftraggeberin) einen Nachprüfungsantrag ein. Neben einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 26. Februar 2014 wurde auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wie im
Spruch: dieses Bescheides wörtlich wie... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 24. Februar 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Darüber hinaus beantragte sie Folgendes: "Aus all diesen Gründen beantragt die ASt, das BVwG möge nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Einholung eines Sachverständigengutachtens, die Entscheidung der Universität für Bodenkultur, mit welchem Unternehmen die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, im Vergabeverfahren "Rahmenvereinbar... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 17. Februar 2013 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Darüber hinaus beantragte sie Folgendes: "Aus all diesen Gründen werden daher gestellt die Anträge, 7.1.die Entscheidung der Auftraggeberin vom 7.2.2014, das Angebot der Antragstellerin aus dem Vergabeverfahren auszuscheiden, für nichtig zu erklären; 7.2. eine mündliche Verhandlung anzuberaumen; 7.3.... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 10. Februar 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Darüber hinaus beantragte sie Folgendes: "Aus all diesen Gründen beantragt die ASt, das BVwG möge nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Einholung eines Sachverständigengutachtens, die Entscheidung der Universität für Bodenkultur, der präsumtiven Zuschlagsempfängerin den Zuschlag zu erteilen, im Vergabeverfahren "Rahmenvereinbarung technis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 5. Februar 2014 nach Ende der Amtsstunden, beim Bundesverwaltungsgericht daher am 6. Februar 2014 eingelangt, beantragte Bietergemeinschaft xxxx und xxxx, vertreten durch xxxx, Rechtsanwalt, xxxx, "dem Auftraggeber, ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft, wird in dem Vergabeverfahren um den Bauauftrag für die Baumeisterarbeiten A2 Süd Autobahn INS und INB Völkermarkt Ost - West, (Dec... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 29. Jänner 2014, beim Bundesverwaltungsgericht am 30. Jänner 2014 eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 22. Jänner 2014 zugunsten der XXXX. Die Auftraggeberin begründete die Zuschlagsentscheidung damit, dass das Konzept der Antragstellerin zwar gut wäre, jedoch wü... mehr lesen...
Begründung: 1. Vorbringen der Parteien Mit Schreiben vom 30.12.2013 beim BVA eingelangt am 30.12.2013, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 20.12.2013, Akteneinsicht, die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: 1. Die Kommi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 30. Dezember 2013, beim Bundesverwaltungsgericht am 3. Jänner 2014 per Post eingelangt, beantragte die XXXX, das Bundesvergabeamt möge, ein Verfahren zur Nichtigerklärung der angefochtenen Entscheidung einleiten, die Nichtzulassung zur Teilnahme am Vergabeverfahren für nichtig erklären, eine mündliche Verhandlung durchführen und der Auftraggeberin den Ersatz der von der Antragstellerin entrichteten Pauschalgebühren b... mehr lesen...
Begründung: zu I. zu römisch eins. Mit Schriftsatz vom 30.12.2013, eingelangt beim Bundesvergabeamt, nunmehr zuständig das Bundesverwaltungsgericht, am 30.12.2013, brachte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung wurde auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wie im
Spruch: dieses Beschlusses wörtlich wiedergegeben, beantragt. Mit Schriftsatz vom 30.12.2013, eingelangt beim Bundesv... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 30. Dezember 2013 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 20. Dezember 2013, auf Gebührenersatz, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, auf Einholung eines Sachverständigengutachtens und auf Akteneinsicht. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: Die Universität für Bodenkultur Wie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 27. Dezember 2013 beantragte die XXXX, vertreten durch XXXX, das Bundesvergabeamt möge die Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren "Insassentelefonie BMJ-GZ 2391.01873" vom 19. Dezember 2013 für nichtig erklären. In eventu beantragte die Antragstellerin, das Bundesvergabeamt möge feststellen, dass der Zuschlag wegen eines Verstoßes gegen das BVergG, die hierzu ergangenen Verordnungen oder unmittelbar anwendbares Un... mehr lesen...