Entscheidungen zu § 324 BVergG 2006

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-11 von 11

TE Bvwg Beschluss 2018/5/16 W187 2189272-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 14. März 2018 beantragte die AAAA ,[HR2] vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 8. März 2018 - und die damit getroffene Wahl des Vergabeverfahrens-, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 8. März 2018 - und die damit getroffen... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.05.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2017/7/31 W138 2159256-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 29.05.2017, protokolliert zu W138 2159256, am 30.05.2017, protokolliert zu W138 2159507 und am 31.05.2017, protokolliert zu W138 2159835, brachte die XXXX , vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsempfängers, auf Ersatz der... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 31.07.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/7/31 W138 2159507-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 29.05.2017, protokolliert zu W138 2159256, am 30.05.2017, protokolliert zu W138 2159507 und am 31.05.2017, protokolliert zu W138 2159835, brachte die XXXX , vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsempfängers, auf Ersatz der... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 31.07.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/7/31 W138 2159835-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 29.05.2017, protokolliert zu W138 2159256, am 30.05.2017, protokolliert zu W138 2159507 und am 31.05.2017, protokolliert zu W138 2159835, brachte die XXXX , vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsempfängers, auf Ersatz der... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 31.07.2017

TE Bvwg Beschluss 2017/6/19 W139 2158106-4

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 19.05.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die XXXX ua einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG (Auftraggeberin) vom 09.05.2017, der XXXX (Wiedereinsetzungswerberin ) den "Zuschlag" erteilen zu wollen. 1. Mit Schriftsatz vom 19.05.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, st... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 19.06.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2016/9/29 W187 2131055-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 27. August 2016 brachte die AAAA, vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsemfängers, Ersatz der Pauschalgebühr, in eventu Feststellung, dass das Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise ohne entsprechende vorherige Bekanntma... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.09.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/9/29 W187 2131178-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 27. August 2016 brachte die AAAA, vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsemfängers, Ersatz der Pauschalgebühr, in eventu Feststellung, dass das Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise ohne entsprechende vorherige Bekanntma... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.09.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/9/29 W187 2131180-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 27. August 2016 brachte die AAAA, vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsemfängers, Ersatz der Pauschalgebühr, in eventu Feststellung, dass das Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise ohne entsprechende vorherige Bekanntma... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 29.09.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/9/28 W131 2135322-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Einschreiterin hat einen Einwendungsschriftsatz verfasst; und am 20.09.2016 eine weitere Eingabe mit einem ausdrücklichen Antrag auf Zuerkennung der Parteistellung. Die Auftraggeberin Republik Österreich (= Bund oder AG) hat, beim BVwG vertreten durch die Finanzprokuratur, betreffend die hier zu entscheidenden Frage der Parteistellung rücksichtlich des Einwendungsschriftsatzes ausdrücklich keine inhaltliche Posit... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 28.09.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/3/11 W187 2120708-2

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Zu W187 2120708-2 1.1 Am 5. Februar 2016 beantragte die AAAA , vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 12, 1010 Wien, in der Folge Erstantragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge betreffe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.03.2016

TE Bvwg Erkenntnis 2016/3/11 W187 2120725-2

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Zu W187 2120708-2 1.1 Am 5. Februar 2016 beantragte die AAAA , vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 12, 1010 Wien, in der Folge Erstantragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge betreffe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.03.2016

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