Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 29.06.2017 beantragte die Antragstellerin, die XXXX , vertreten durch Leitner Trischler Rechtsanwälte, Lindengasse 38, 1070 Wien, das Bundesverwaltungsgericht möge feststellen, dass die Auftraggeberin den Vertrag betreffend die Rollenhandtücher und die Flüssigseife in den letzten drei Jahren rechtswidrig, nämlich ohne vorangehende Durchführung eines Vergabeverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung bzw. v... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 5. Juni 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Darüber hinaus beantragte sie neben Akteneinsicht, Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren und Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zugunsten der XXXX. Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 5. Juni 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Darüber hinaus beantragte sie neben Akteneinsicht, Ersatz... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 5. Juni 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Darüber hinaus beantragte sie neben Akteneinsicht, Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren und Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zugunsten der XXXX. Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 5. Juni 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Darüber hinaus beantragte sie neben Akteneinsicht, Ersatz... mehr lesen...