Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die beschwerdeführende Partei beantragte mit einem an das Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten gerichteten Schreiben vom 18. August 2011 die Zustellung des fernmeldebehördlichen Bewilligungsbescheides und die nachträgliche Zuerkennung der Parteistellung im fernmeldebehördlichen Bewilligungsverfahren auf Grundlage der §§ 74, 81 TKG 2003 betreffend eine am Standort XXXX, errichtete und in Betrieb genommene... mehr lesen...