Entscheidungen zu § 272 Abs. 1 BVergG 2006

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2017/11/16 W134 2168104-2

Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 21.08.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte diese die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 11.08.2017, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Erstantragsteller... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 16.11.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/11/16 W134 2168219-2

Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 21.08.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte diese die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 11.08.2017, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Erstantragsteller... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 16.11.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2016/5/30 W187 2121663-2

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 18. Februar 2016 beantragte die A , vertreten durch, Dr. Rainer KURBOS, Rechtsanwalt, Neue-Welt-Höhe 36a, 8042 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeben, den Ersatz der Pauschalgebühr wie im
Spruch: unter B) wiedergegeben und die Akteneinsicht sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge
Betreff: ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.05.2016

TE Bvwg Beschluss 2015/2/18 W139 2100650-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 11.02.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren und beantragte darüber hinaus die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 02.02.2015. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen folgendes aus: Beim gegenständlichen Auftrag handle es sich um die Vergabe eines Bauauftrags im Oberschwellenbereich nach den Regelungen des BVergG für das ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 18.02.2015

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