Begründung: Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 03.02.2015, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG), eingelangt am selben Tag, begehrte die XXXX (im weiteren: Auftraggeberin). In eventu wurde die Nichtigerklärung einzelner Punkte in den Ausschreibungsunterlagen beantragt. Zusätzlich stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Akteneinsicht, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, sowie auf Ersatz der zur Einzahlung gebrachten Pauschalgebühren. Darüber hinaus wurde a... mehr lesen...