Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Bund, die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) sowie in einer Drittliste festgehaltene weitere Drittkunden (Dienststellen des Bundes und weitere Institutionen), alle vertreten durch die BBG (im Folgenden vereinfacht: die Antragsgegnerin) beabsichtigen Hygienepapier verschiedener Art zu beschaffen. 1. Vergabeverfahren Zu diesem Zwecke schrieb die Antragsgegnerin den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach Durchfüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Bund, die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) sowie in einer Drittliste festgehaltene weitere Drittkunden (Dienststellen des Bundes und weitere Institutionen), alle vertreten durch die BBG (im Folgenden vereinfacht: die Antragsgegnerin) beabsichtigen Hygienepapier verschiedener Art zu beschaffen. 1. Vergabeverfahren Zu diesem Zwecke schrieb die Antragsgegnerin den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach Durchfüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. in Vertretung des Bundes (im Folgenden: Antragsgegnerin) beabsichtigt, zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (hier: Bereitstellung von Raum für Bundeszwecke) eine örtliche Bauaufsicht und einen Baustellenkoordinator gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz für die Medizinische Universität Wien, Trakt Währingerstraße, zu beschaffen. 1. Vergabeverfahren Zu diesem Zwecke e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 06.06.2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren, verbunden mit Anträgen auf Akteneinsicht und Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen folgendes aus: Der Auftraggeber führe ein Ausschreibungsverfahren bezüglich die"Generalplanersuche für die Sanierung des Medienstandortes Küniglberg unter Bea... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien römisch eins. Vorbringen der Parteien Mit Schreiben vom 22.4.2014, beim BVwG eingelangt am 22.4.2014, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 11.4.2014, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Antragstellerin habe als Serviceorganisation... mehr lesen...