Entscheidungen zu § 187 Abs. 1 BVergG 2006

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2019/4/30 Ra 2018/04/0196

1 Die Mitbeteiligte führte als Sektorenauftraggeberin ein Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb im Oberschwellenbereich durch. Auftragsgegenstand war die Lieferung, Montage, Prüfung und Inbetriebnahme von kompletten 10 kV und 30 kV Innenraumschaltanlagen für eine näher bezeichnete Anlage. Die Auftragsvergabe sollte nach dem Bestbieterprinzip erfolgen. Die Revisionswerberin legte, nachdem sie zur Teilnahme eingeladen worden war, ein Angebot... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.04.2019

RS Vwgh 2019/4/30 Ra 2018/04/0196

Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §187 Abs1BVergG 2006 §69
Rechtssatz: Nach § 187 Abs. 1 BVergG 2006 hat die Vergabe an einen geeigneten Bieter zu erfolgen. Ein Mangel der Leistungsfähigkeit, der bei einem mehrstufigen Verfahren erst in einer späteren Stufe zutage tritt, ist auch dann aufzugreifen, wenn die Eignung bereits in der ersten Stufe geprüft worden ist (vgl. dazu, dass die Eignung nic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.2019

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