Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 07.08.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 31.07.2018, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Antragsgegnerin und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Zur Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes brachte die ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 07.08.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 31.07.2018, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Antragsgegnerin und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Zur Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes brachte die ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 07.08.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 31.07.2018, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Antragsgegnerin und die Erlassung der im
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