Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.08.2020, beim Bundesverwaltungsgericht außerhalb der Amtsstunden eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 20.08.2020, verbunden mit einem Antrag auf Ausnahme von der Akteneinsicht, auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 05.12.2016, beim BVwG eingelangt am 06.12.2016, begehrte die Antragstellerin die Feststellung, dass die Erklärung des Widerrufs rechtswidrig war sowie die Unwirksamerklärung des Widerrufs, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin soweit entscheidungsrelevan... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 29.07.2016 einen Feststellungsantrag gegen die im Entscheidungskopf benannten fünf Konzerngesellschaften der Bundestheater - Konzerns gemäß Bundestheaterorganisationsgesetz (= BThOG) ein. In diesem Antrag waren drei Feststellungsbegehren enthalten, die - dies in Vorwegnahme der rechtlichen Beurteilung zum Zeitpunkt der Erlassung dieser Entscheidung - den gesetzlichen Feststellungstatbeständen des... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang 1.1 Am 21. Jänner 2015 beantragte die Bietergemeinschaft XXXXvertreten durch schwartz huber-medek & partner rechtsanwälte og, Stubenring 2, 1010 Wien, - Strichaufzählung die Akteneinsicht im weitest zulässigen Ausmaß, - Strichaufzählung die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung, - Strichaufzählung die Nichtigerklärung der kompletten, mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 9. Oktober 2014 zur Verfügung gestellten ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 6. März 2014 beantragte die xxxx, vertreten durch Dr. Franz Niederleitner, Rechtsanwalt, Verteidiger in Strafsachen, xxxx, beim Verwaltungsgericht Kärnten "1. das Verfahren zur Erlassung der einsteiligen Verfügung und das Nachprüfungsverfahren einzuleiten; 2. Den Auftraggeber (die vergebende Stelle), insbesondere auch im Hinblick auf die gemäß § 21 Abs 5 K-VergRG 2014 aufschiebende Wirkung des Antrags auf Erlassun... mehr lesen...