1. In einem am 27.07.2011 beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingelangten Schriftsatz stellte der Antragsteller den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach dem Vorarlberger Vergabenachprüfungsgesetz. In diesem brachte er im Wesentlichen vor, ihm sei bis dato offiziell nicht mitgeteilt worden, ob schon ein Zuschlag erteilt worden sei und an wen dieser konkret gegangen sei. Am Samstag, den XXX sei in den VN zu lesen gewesen, dass offenbar die Rechtsanwaltskanzlei ... mehr lesen...