Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 5. Juli 2013 das im Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Gebührenersatz, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Akteneinsicht. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: Auftraggeber sei die Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Burghauptmannschaft Österreich. Es gelange ein Bauauftrag im Unterschwellenbereich ... mehr lesen...