Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 18. Mai 2018 beantragte die AAAA ,[HR2] vertreten durch Keschmann Rechtsanwalts-GmbH, Servitengasse 4/20, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der sonstigen Festlegung während der Verhandlungsphase ("Scoringentscheidung") und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 31.07.2017, beim Bundesverwaltungsgericht (in der Folge: BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (in der Folge: Antragstellerin) die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Republik Österreich (in der Folge auch: Auftraggeberin) vom 21.07.2017, sowie ferner Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die AG führt seit 2016 das im Entscheidungskopf bezeichnete Vergabeverfahren durch und hat die Vergabe in vier Lose aufgeteilt. Gegenständlich strittig ist die Vergabe des Loses 1 betreffend die Region Nord, von der AG als "Los 1 Nord" bezeichnet. 2. Die AG schätzte gegenständlich einen Auftragswert iHv rund 650.000 Euro ohne Verlängerungsoptionen; und einen Auftragswert iHv rund 1.077.000 Euro mit Verl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.08.2016 stellten die Antragsteller die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und brachten im Wesentlichen vor: Mit Schreiben vom 19.08.2016 habe die Auftraggeberin den Antragstellern mitgeteilt, dass der Zuschlag der Firma XXXXerteilt werden solle und das Angebot der Antragsteller gleichzeitig auszuscheiden sei, da die Antragsteller vermeintlich vorhandene echte Bieterlücken nicht ausgef... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 29.07.2016 einen Feststellungsantrag gegen die im Entscheidungskopf benannten fünf Konzerngesellschaften der Bundestheater - Konzerns gemäß Bundestheaterorganisationsgesetz (= BThOG) ein. In diesem Antrag waren drei Feststellungsbegehren enthalten, die - dies in Vorwegnahme der rechtlichen Beurteilung zum Zeitpunkt der Erlassung dieser Entscheidung - den gesetzlichen Feststellungstatbeständen des... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.08.2016 stellten die Antragsteller das im
Spruch: ersichtliche Begehren iVm Anträgen auf Nichtigerklärung der Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung. 1. Mit Schriftsatz vom 29.08.2016 stellten die Antragsteller das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung. Mit Schreiben vom 19.08.2016 habe die Auftraggeberi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 02.02.2015 stellte die Antragstellerin die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und brachte im Wesentlichen folgendes vor: Mit E-Mail vom 29.10.2014 habe die Antragstellerin bekannt gegeben, dass mit dem exklusiven Vertragspartner XXXX GmbH kein Werkvertrag abgeschlossen werde. Die Planung, Einteilung, Disposition und die Verantwortung über die benötigten Geräte und das Personal bleibe be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.09.2014 stellte die Antragstellerin die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und führte im Wesentlichen nachfolgendes aus: Mit Schreiben vom 02.09.2014 habe die XXXX - Ingenieurbüro für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft der Antragstellerin mitgeteilt, es werde vorgeschlagen, die Firma XXXX mit den ausgeschriebenen Arbeiten zu beauftragen. In dieser Mitteilung habe der Auftraggeber die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 14.03.2014 hat die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte, einen Nachprüfungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Angefochten wurde die Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung vom 07.03.2014 im Vergabeverfahren "1040 Wien, Gußhaussstraße 27-29; TU Wien, Alufenster/Thermische Sanierung" der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. Hintere Zollamts... mehr lesen...