Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die AG leitete das im Entscheidungskopf ersichtliche offene Vergabeverfahren betreffend einen Straßenbauauftrag im Oberschwellenbereich ein. 2. Nach Ergehen einer Widerrufsentscheidung ua mit dem Widerrufsgrunds des Absprachenverdachts iSv § 168b StGB, ohne dass die AG Strafanzeige erstattete, bekämpfte die ASt diese Entscheidung mit dem hier gegenständlichen Nachprüfungsantrag, kombiniert mit dem Antrag auf Erla... mehr lesen...