Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.05.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 09.05.2017, der XXXX den Zuschlag erteilen zu wollen, auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Bestellung eines Sachverständigen,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 16. Mai 2017 beantragte die XXXX,[HR3] vertreten durch die Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH Co KG, Marc-Aurel-Straße 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 9. Mai 2017, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalgebühr, sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wieder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte – soweit für das gegenständige Verfahren entscheidungserheblich – insbesondere folgende Ausscheidensgründe vor, die aus Ihrer Sicht nicht vorliegen würden: Hardwareanforderungen Haupt- und Nebenarbeitsplätze sowie Mithörplätze: Bei Verwendung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.02.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen vom 16.02.2017, im verfahrensgegenständlichen Vergabeverfahren "Restmüllsammlung 2017 bis 2022, SG und ASG" die Teilangebote der Antragstellerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 9. März 2017, beim Bundesverwaltungsgericht am 10. März 2017 eingelangt, beantragte die AAAAin der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Festlegung vom 28.2.2017 (Seite 3 des Schreibens) "Das Ersuchen in der Verhandlung vom 16.2.2017 sowie mit Schreiben vom 24.2.2017 um Ermöglichung einer Teststellung wird als verspätet zurückgewiesen.", der Festlegung vom 28.2.2017 (Seite 2 des S... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 20.03.2017. Die Antragstellerin habe einen vollständigen Teilnahmeantrag, ein vollständiges Erstangebot und am Ende ein vollständiges Letztangebot gelegt. Dennoch sei das Letztange... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 20. März 2017 beantragte die AAAA, vertreten durch Nusterer & Mayer Rechtsanwälte OG, Riemerplatz 1, 3100 St. Pölten, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 10. März 2017 wie im
Spruch: unter A.II. wiedergegeben, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wiedergegeben. Die Anträge betre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 20. März 2017 beantragte die AAAA, vertreten durch Nusterer & Mayer Rechtsanwälte OG, Riemerplatz 1, 3100 St. Pölten, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 10. März 2017 wie im
Spruch: unter A.II. wiedergegeben, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wiedergegeben. Die Antr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 20. März 2017 beantragte die AAAA, vertreten durch Nusterer & Mayer Rechtsanwälte OG, Riemerplatz 1, 3100 St. Pölten, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 10. März 2017 wie im
Spruch: unter A.II. wiedergegeben, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wiedergegeben. Die Anträge betre... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 9. März 2017, beim Bundesverwaltungsgericht am 10. März 2017 eingelangt, beantragte die AAAA , in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Festlegung vom 28.2.2017 (Seite 3 des Schreibens) "Das Ersuchen in der Verhandlung vom 16.2.2017 sowie mit Schreiben vom 24.2.2017 um Ermöglichung einer Teststellung wird als verspätet zurückgewiesen.", der Festlegung vom 28.2.2017 (Seite 2 des Schreib... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.02.2017, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, im verfahrensgegenständlichen Vergabeverfahren "Restmüllsammlung 2017 bis 2022, SG und ASG" die Teilangebote der Antragstellerin hinsichtlich der Lose 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 13. Jänner 2017 beantragte die AAAA, vertreten durch die SCHRAMM ÖHLER Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 5. Jänner 2017, die Nichtigerklärung der Festlegung "Beim Zuschlagskriterium Präsentation werden 8 Personen bewertet (bis zu drei Bewertungspunkte pro Teammitglied, insgesamt maximal 24 Bewertungspunkte)." der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/ Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/ Vorbringen der Parteien: I.1. Mit Schriftsatz vom 09.12.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 13. Jänner 2017 beantragte die AAAA, vertreten durch die SCHRAMM ÖHLER Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 5.1.2017, die Nichtigerklärung der Festlegung "Beim Zuschlagskriterium Präsentation werden 8 Personen bewertet (bis zu drei Bewertungspunkte pro Teammitglied, insgesamt maximal 24 Bewertungspunkte)." der Einladung zur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 12. September 2016 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. AAAA , 2. BBBB , 3. CCCC und 4. DDDD , vertreten durch Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Gewährung von Akteneinsicht im größtmöglichen Umfang, die Ausnahme näher bezeichneter ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 19. Oktober 2016 beantragte die AAAA, vertreten durch Denkmair Hutterer Hüttner Waldl Rechtsanwälte GmbH, Blumauerstraße 3-5, 4020 Linz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der unzulässigen Wahl der Direktvergabe, in eventu der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, in eventu der Zuschlagsentscheidung, in eventu die Feststellung, dass im Rahmen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 19. Oktober 2016 beantragte die XXXX , vertreten durch Denkmair Hutterer Hüttner Waldl Rechtsanwälte GmbH, Blumauerstraße 3-5, 4020 Linz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der unzulässigen Wahl der Direktvergabe, in eventu der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, in eventu der Zuschlagsentscheidung, in eventu die Feststellung, dass... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 19. Oktober 2016 beantragte die Bewerbergemeinschaft bestehend aus 1. A, und 2. B, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der unzulässigen Wahl der Direktvergabe, in eventu der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, in eventu der Zuschlagsentscheidung, in event... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 19. Oktober 2016 beantragte die Bewerbergemeinschaft bestehend aus 1. A, und 2. B vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH, Gauermanngasse 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der unzulässigen Wahl der Direktvergabe, in eventu der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, in eventu der Zuschlagsentscheidung, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 09.12.2016 brachte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) vertreten durch Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, einen Nachprüfungsantrag ein. Neben dem Antrag auf Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibungsunterlagen in eventu einzelner Punkte der Ausschreibungsunterlagen der Auftraggeber 1. Republik Österreich (Bund), 2. ASFINAG Service GmbH, 3. Bundesbeschaffung GmbH als zentrale Beschaffungsstelle gem. §... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 09.12.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die Rahmenvereinbarung mit XXXX ( in der Folge auch: XXXX) abschließen zu wollen, auf Akteneinsicht in den Vergabeakt, auf Durchführung einer mündliche... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.11.2016 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 18.11.2016 zu Gunsten der XXXX 1. Mit Schriftsatz vom 28.11.2016 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggebe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 25. November 2016 beantragte die AAAA, vertreten durch DORALT SEIST CSOKLICH Rechtsanwalts-Partnerschaft, Währinger Straße 2-4, in der Folge Antragstellerin, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Akteneinsicht, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in den Losen 1, 3 und 5, und den Ersatz der Pauschal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die Antragstellerin ist Anbieterin von Diagnostika. Die Antragsgegnerin ist die Republik Österreich, vergebende Stelle das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, vertreten durch das Kommando Einsatzunterstützung (im Folgenden: Antragsgegnerin). 1. Vergabeverfahren Die Antragsgegnerin führt ein offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich nach dem Billigstbieterprinzip zur Vergabe von Lieferungen (Integ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Ziffer eins Am 26. September 2016 beantragte die Bietergemeinschaft 1. BBBB, 2. Ziffer 2 AAAA, XXXX, vertreten durch Keschmann Rechtsanwalts-GmbH, Nußdorferstraße 38/DG, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung betreffend ihr Angebot, den Ersatz der Pauschalgebühr, Akteneinsicht und die Erlassung ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (im Folgenden "Antragstellerin") stellte am 01.03.2011 einen Feststellungsantrag wegen der ausschreibungsfreien Vergabe des Systems "e-Medikation". Als Auftraggeber wurde der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: "Auftraggeber") bezeichnet, als Zuschlagsempfänger die XXXX für Österreich (im Folgenden: "Zuschlagsempfängerin"). 1. Die römisch 40 (im Folgenden "A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.08.2016 stellten die Antragsteller die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und brachten im Wesentlichen vor: Mit Schreiben vom 19.08.2016 habe die Auftraggeberin den Antragstellern mitgeteilt, dass der Zuschlag der Firma XXXXerteilt werden solle und das Angebot der Antragsteller gleichzeitig auszuscheiden sei, da die Antragsteller vermeintlich vorhandene echte Bieterlücken nicht ausgef... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 26. September 2016 beantragte die Bietergemeinschaft XXXX, vertreten durch Keschmann Rechtsanwalts-GmbH, Nußdorfer Straße 38/DG, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung betreffend ihr Angebot, den Ersatz der Pauschalgebühr, Akteneinsicht und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter I. wiedergegebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 27. August 2016 brachte die AAAA, vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsemfängers, Ersatz der Pauschalgebühr, in eventu Feststellung, dass das Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise ohne entsprechende vorherige Bekanntma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 27. August 2016 brachte die AAAA, vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsemfängers, Ersatz der Pauschalgebühr, in eventu Feststellung, dass das Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise ohne entsprechende vorherige Bekanntma... mehr lesen...