Entscheidungen zu § 108 Abs. 1 BVergG 2006

Unabhängige Verwaltungssenate

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TE Uvs Bescheid 2006/7/28 314-005/06

1.1.    In einem am 30.06.2006 beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingelangten Schriftsatz stellte der Antragsteller den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach dem Vorarlberger Vergabenachprüfungsgesetz. In diesem brachte er im Wesentlichen vor, dass gemäß Punkt 12 "Subunternehmer" gegenständlicher Ausschreibung festgelegt gewesen sei, dass allfällige Subunternehmer anzugeben seien. Es sei von ihm keine Angabe gemacht worden, da er beabsichtige, sämtliche Leistungen s... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 28.07.2006

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