Entscheidungen zu § 106 Abs. 3 BVergG 2006

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2016/12/22 W187 2134620-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 12. September 2016 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. AAAA , 2. BBBB , 3. CCCC und 4. DDDD , vertreten durch Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Gewährung von Akteneinsicht im größtmöglichen Umfang, die Ausnahme näher bezeichneter ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.12.2016

TE Bvwg Beschluss 2015/4/16 W123 2105481-1

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 8. April 2015 stellte die Antragstellerin die im
Spruch: ersichtlichen Anträge sowie einen weiteren Eventualantrag in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung, in eventu im Nachprüfungsantrag näher bezeichneter Festlegungen der Ausschreibung sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr. 1.1 Die Antragstellerin erachtet sich in den R... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 16.04.2015

TE Bvwg Erkenntnis 2015/3/26 W187 2017416-2

Begründung: Verfahrensgang 1.1 Am 21. Jänner 2015 beantragte die Bietergemeinschaft XXXXvertreten durch schwartz huber-medek & partner rechtsanwälte og, Stubenring 2, 1010 Wien, - Strichaufzählung die Akteneinsicht im weitest zulässigen Ausmaß, - Strichaufzählung die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung, - Strichaufzählung die Nichtigerklärung der kompletten, mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 9. Oktober 2014 zur Verfügung gestellten ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 26.03.2015

TE Bvwg Erkenntnis 2014/9/22 W187 2010665-2

Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte am 11. August 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Auftraggeberin führe ein Vergabeverfahren zur Vergabe eines Lieferauftrags in einem offenen Verfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip durch. Anhand des im Punkt 7.1 dargelegten Leistungsumfanges sowie der Klarstellungen in Punkt 8.2.1. der Ausschreibung gehe unmissver... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.09.2014

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