1.1. In einem am 1.4.2008 beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingelangten Schriftsatz stellte der Antragsteller den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach dem Vorarlberger Vergabenachprüfungsgesetz. In diesem brachte er im Wesentlichen vor: „3.1 Bezeichnung des verletzten Rechtes 1 Wir erachten uns in unserem Recht auf Durchführung eines rechtskonformen Vergabeverfahrens, unter anderem gemäß § 19 Abs 1 BVergG, verletzt. Dies insbesondere dadurch, dass unser Angebo... mehr lesen...