Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.07.2016 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Mitteilung nach § 105 Abs. 2 BVergG vom 22.07.2016. 1. Mit Schriftsatz vom 29.07.2016 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Mitteilung nach Paragraph 105, Absatz 2, BVergG vom 22.07.201... mehr lesen...