Entscheidungen zu § 103 Abs. 2 BVergG 2006

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2016/4/25 W123 2122272-1

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 29. Februar 2016 beantragte die AAAA, alle vertreten durch, Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, wie im
Spruch: unter A) und B) wiedergegeben sowie due Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. 1.1 Nach Darstellung des Sachverhalts erklärte die Antragstellerin, dass sich der Antrag gegen die näher bezeich... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.04.2016

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