Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 13.06.2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren, verbunden mit Anträgen auf Akteneinsicht, Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen aus: Die Auftraggeberin habe das Baulos: "B106 Mölltalstraße, Daborgrabenbrücke" im Rahmen eines offenen Verfahrens im Unter... mehr lesen...